Begabungs­förderung

Begabungsförderung ist ein Menschenrecht und eine Pflicht allgemeinbildender Schulen in Österreich. Dabei geht es allerdings weder um das Recht aller auf gleiche Förderung, noch um das exklusive Heranzüchten von Spitzenleistungen, sondern um das gleiche Recht aller auf individuelle und personengerechte Förderung. In diesem Sinne versteht sich die schulische Begabungsförderung im Petrinum als Haltung der gesamten Schulgemeinschaft und Instrument zur allgemeinen und inklusiven Begabungsförderung.

Diese Haltung soll die Entfaltung aller möglichen Begabungen innerhalb der Schülerschaft ermöglichen und ist somit auch integraler Teil von Persönlichkeitsentwicklung und damit auch des schulischen Leitbilds.

Begabungsförderung findet am Petrinum sowohl innerhalb als auch außerhalb des Regelunterrichts statt. Dafür gibt es drei Modelle:

Erstens finden regelmäßig sogenannte Talentförderkurse statt, in denen sich die TeilnehmerInnen möglichst selbstständig ein fächerübergreifendes Themengebiet erarbeiten.

Zweitens gibt es ein kontinuierliches schulisches Begabungsförderungskonzept am Petrinum, welches dem Modell des "Selbstbestimmten Lernens" (SBL) folgt, um den unterschiedlichen kognitiven, emotionalen und sozialen Bedürfnissen von SchülerInnen gerecht zu werden.

Und drittens ermöglichen alle Lehrpersonen Begabungsförderung auch außerhalb der Schule, so zum Beispiel durch Anmeldung geeigneter SchülerInnen an Talenteakademien, Sommerakademien, Wettbewerben und Olympiaden.

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Herzlich willkommen

Aufnahme im Petrinum

Die Aufnahme am Petrinum umfasst folgende Schritte.

  1. Voranmeldung jederzeit im Sekretariat oder über das Anmeldeformular. (Bitte ins Sekretariat per Mail schicken).

  2. Tag der offenen Tür Fr. 22.11.2024. Hausführungen von 11:50 bis 15:50. Hier geht's zur Anmeldung

  3. Schnuppertermin: Link zur Terminvereinbarung

  4. Eltern-Informationsabend, Dienstag, 7. Jänner 2025, 19:00

  5. Anmeldegespräch Terminvereinbarung +43 732 736 581 - 4411

  6. Abgabe der Schulnachricht am Zeugnistag, 14.02.2025 (bis spätestens 15:00)

  7. Zu- oder Absage bis Ende der Semesterferien